Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40350
OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21 (https://dejure.org/2022,40350)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2022 - 6 A 176/21 (https://dejure.org/2022,40350)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 6 A 176/21 (https://dejure.org/2022,40350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,40350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    EMRK Art. 6 Abs. 2, HGB § 164, GmbHG § 35, BZRG § 51, SäHO § 44
    Zuwendungsrecht; subventionsrechtliche Zuverlässigkeit bei juristischen Personen; Verwertungsverbot; Unschuldsvermutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21
    Richtig ist, dass die Berichterstatterin in einem Eilverfahren, in dem eine von der Komplementär-GmbH der Klägerin vertretene Antragstellerin einen Subventionsanspruch im Wege der einstweiligen Anordnung geltend machte, diese Rechtsauffassung in einem Hinweis unter Bezug auf höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beachtung des Verwertungsverbots bei der Beurteilung der waffen- und gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - C 1.11 -, juris Rn. 42 f. = BVerwGE 142, 132 und Urt. v. 26. März 1996 - 1 C 12.95 - , juris Rn. 19 - 21. = BVerwGE 101, 24) sowie einen nicht veröffentlichten Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2020 (6 A 995/18) zur Beurteilung der subventionsrechtlichen Zuverlässigkeit geäußert hat.

    Die zitierte Rechtsprechung beruht auf dem Gedanken, dass es dem Schutzzweck des § 51 Abs. 1 BZRG, die Eingliederung des Betroffenen in die Gesellschaft nicht unnötig zu gefährden, entspricht, auch eine Straftat, die nicht zu einer Verurteilung geführt hat und nicht mehr zu einer Verurteilung führen kann, grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen, wenn die Verfehlung länger zurückliegt und im Falle einer Verurteilung aller Voraussicht nach bereits Tilgungsreife eingetreten wäre (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21
    Richtig ist, dass die Berichterstatterin in einem Eilverfahren, in dem eine von der Komplementär-GmbH der Klägerin vertretene Antragstellerin einen Subventionsanspruch im Wege der einstweiligen Anordnung geltend machte, diese Rechtsauffassung in einem Hinweis unter Bezug auf höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beachtung des Verwertungsverbots bei der Beurteilung der waffen- und gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - C 1.11 -, juris Rn. 42 f. = BVerwGE 142, 132 und Urt. v. 26. März 1996 - 1 C 12.95 - , juris Rn. 19 - 21. = BVerwGE 101, 24) sowie einen nicht veröffentlichten Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2020 (6 A 995/18) zur Beurteilung der subventionsrechtlichen Zuverlässigkeit geäußert hat.

    Sie ist durch Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts im Range eines Bundesgesetzes und schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren vorausgegangen ist (BVerfG, Beschl. v. 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 u. a. -, juris Rn. 33; BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 45).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21
    Sie ist durch Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts im Range eines Bundesgesetzes und schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren vorausgegangen ist (BVerfG, Beschl. v. 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 u. a. -, juris Rn. 33; BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 45).
  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3, st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 06.09.2022 - 6 A 258/21

    Zulassung der Berufung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (SächsOVG, Beschl. v. 6. September - 6 A 258/21 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20

    Corona-Soforthilfe; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21
    Allerdings hat der Senat bereits im Beschluss vom 18. Februar 2021 - 6 B 312/20 - (juris Rn. 8) im Rahmen summarischer Prüfung offen gelassen, ob der Zuwendungsgeber im durch die Verwaltungspraxis bestimmten Subventionsrecht zu einer von § 51 BZRG abweichenden Berücksichtigung von Sachverhalten nach seiner Verwaltungspraxis zumindest dann berechtigt ist, wenn er den Bewährungsgedanken dabei hinreichend berücksichtigt.
  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 A 1182/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21
    Schwierigkeiten im Sinne dieser Vorschrift weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2020 - 6 A 1182/18 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 6 B 305/22

    Zuwendungsrecht; subventionsrechtliche Zuverlässigkeit; Verwertung länger

    Die Antragstellerin schlussfolgert zu Unrecht, in ihrem Fall hätten die ihrem Geschäftsführer im Ermittlungsverfahren 212 Js 66690/14 zuletzt (im Oktober) 2013 vorgehaltenen Vorkommnisse (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2022 - 6 A 176/21 -, juris Rn. 10) bei einer mutmaßlichen Tilgungslänge von fünf Jahren im Jahr 2022 nicht mehr für die Beurteilung ihrer subventionsrechtlichen Zuverlässigkeit herangezogen werden dürfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht